Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Die von beiden Parteien unterschriebene Auftragsbestätigung, mit allen Details, bildet den Abschluss des Vertrages. Terminreservierungen werden aufgrund hoher Nachfrage nicht vorgenommen.

(2) DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

(3) DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2. Leistungsumfang DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen

(1) Die von DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Sofern DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

(3) DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

3. Pflichten des Kunden

 (1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

(2) Der Kunde stellt DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(4) Der Kunde hat den von DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen angegebenen Vorkasse-Betrag, welcher in der Auftragsbestätigung angegeben ist, eine Woche vor dem Kinderbetreuungsauftrag, also der Hochzeit, dem Event auf das angegebene Konto zu zahlen. Den Differenzbetrag wird am Tag der Auftragsausübung in bar an DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen gezahlt.

Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen erteilt hat.

(5) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen nicht zu verantworten hat, stellt DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme

  • bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme

  • bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem  geplanten  Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

Sollte DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

Verpflichtet DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter  (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.

5. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

6. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

7. Nachweise

DIE NETTE Kinderbetreuung-Sachsen bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

8. Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht,  es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis  sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

(3) Gerichtsstand ist Hohnstein